AGBs

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zarrentiner Kulturvereins für öffentliche Veranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte und dem Kulturverein für sämtliche Veranstaltungen des Kulturvereins.

§ 2 Vertragsabschluss
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien werden durch den Erwerb einer Eintrittskarte und die vollständige Bezahlung des Eintrittspreises begründet.

§ 3 Ansprüche des Käufers
Durch den Kauf und die vollständige Bezahlung einer Eintrittskarte erwirbt der Käufer lediglich den Anspruch, die Veranstaltung zu besuchen, für welche er die Eintrittskarte erworben hat. Ein Anspruch darauf, dass diese Veranstaltung tatsächlich stattfindet, besteht nicht.

§ 4 Änderungen im Veranstaltungsprogramm
Der Kulturverein ist dazu berechtigt, das Veranstaltungsprogramm zu ändern, soweit dies aus wichtigem Grund erforderlich wird. Änderungen in diesem Sinne sind insbesondere Änderungen im zeitlichen Ablauf der Veranstaltung, betreffend den Beginn und das Ende der Veranstaltung sowie betreffend die Reihenfolge der Darbietungen der Künstler.
Änderungen in diesem Sinne sind darüber hinaus insbesondere das Auswechseln einer oder mehrerer Vorgruppen durch gleichwertige, falls das Auswechseln durch Umstände erforderlich wird, die der Kulturverein nicht zu vertreten hat, etwa weil die Vorgruppe trotz vertraglicher Verpflichtung gegenüber dem Kulturverein nicht auftreten kann oder will.

§ 5 Entfall einer Veranstaltung – Erstattung des Kaufpreises
Sollte eine Veranstaltung des Kulturvereins gänzlich entfallen, so erstattet der Kulturverein dem Käufer Zug um Zug gegen Aushändigung des Originals der nicht entwerteten Eintrittskarte den vom Käufer für diese Eintrittskarte tatsächlich bezahlten Kaufpreis. Die Beweislast liegt beim Käufer.
Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich in bar an der Vorverkaufsstelle, an welcher der Käufer die Karte erworben hat. Sollte der Käufer die Karte bargeldlos bezahlt haben, so erfolgt die Erstattung ebenfalls ausschließlich in bar an einer Vorverkaufsstelle nach Wahl des Käufers.

§ 6 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegen den Kulturverein bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kulturvereins.

§ 7 Haftungsbegrenzung – Schadensersatz
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Kulturverein nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei einfacher oder geringer Fahrlässigkeit haftet der Kulturverein wie folgt:
Verletzt der Kulturverein eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht), so ist die Haftung des Kulturvereins auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.
Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
In allen sonstigen Fällen ist die Haftung des Kulturvereins ausgeschlossen.

§ 8 Urheberrecht
Sämtliche Darbietungen der Künstler sind urheberrechtlich geschützt. Es ist insbesondere verboten, Ton- und / oder Bildaufzeichnungen vorzunehmen. Es darüber hinaus verboten, Bild- und/oder Tonaufzeichnungsgeräte in die Veranstaltungsräume und/oder das Veranstaltungsgelände zu verbringen.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, die den Kulturverein dazu berechtigt, denjenigen, der gegen das Verbot verstoßen hat, von der Veranstaltung ohne Erstattung des Kaufpreises auszuschließen.
Der Käufer ist im Falle des Verstoßes gegen das Aufzeichnungsverbot dazu verpflichtet, dem Kulturverein die Aufzeichnung sofort auszuhändigen.
Der Käufer ist im Falle des schuldhaften Verstoßes darüber hinaus dazu verpflichtet, dem Kulturverein den Schaden zu ersetzen, der diesem durch das vertragswidrige Verhalten des Käufers entsteht. Der Käufer ist aus diesem Grund im Falle des schuldhaften Verstoßes dazu verpflichtet, dem Kulturverein seine vollständigen Personalien zur Verfügung zu stellen, um dem Kulturverein die Verfolgung seiner Rechte zu ermöglichen. Für den Fall des Verstoßes bleibt Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

§ 9 Verfall der Eintrittskarte, keine Übertragbarkeit
Durch Verlassen des Veranstaltungsraumes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar.

§ 10 Hausrecht – Ordnungspersonal
Dem Kulturverein steht das Hausrecht bei seinen Veranstaltungen zu. Den Anordnungen des Ordnungspersonals ist unbedingt folge zu leisten.

§ 11 Getränke – Lebensmittel
Es ist nicht gestattet Getränke und/oder Lebensmittel in die Veranstaltungsräume und/oder das Veranstaltungsgelände des Kulturvereins zu verbringen. Verstößt der Käufer gegen dieses Verbot, so ist er auf Verlangen des Kulturvereins dazu verpflichtet, die Getränke und/oder Lebensmittel zu entfernen. Kommt er einer solchen Aufforderung des Kulturvereins nicht unverzüglich nach, so kann ihn der Kulturverein ohne Erstattung des Kaufpreises von der Veranstaltung ausschließen.

§ 12 Sonstige Bestimmungen
Es gelten im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere dieser Klauseln unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Wir wünschen dennoch viel Spaß.